Für Schutzrechte sind diverse Gebühren zu entrichten. Insbesondere Anmeldegebühren, Gebühren für amtliche Recherchen, amtliche Prüfungen und Jahresgebühren bzw. Aufrechterhaltungsgebühren.

Deutsches Patentamt: Eine Zahlung an das deutsche Patentamt ist auf drei Arten möglich. Es kann eine Gebühr an der Zahlstelle des Patentamts entrichtet werden. Außerdem kann eine Überweisung vorgenommen werden. Hierbei ist zu beachten, dass eine Überweisung erst nach der typischen Banklaufzeit auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben wird. Hierbei ist zu beachten, dass Amtsgebühren rechtzeitig bezahlt werden müssen. Wird am letzten Tag einer Frist eine Überweisung vorgenommen, wird das Geld dem Patentamt erst einige Tage später gutgeschrieben, wodurch die Frist nicht mehr eingehalten wurde. Außerdem kann eine Zahlung der Gebühren durch Lastschrift erfolgen. Hierbei wird dem Patentamt eine Lastschrifteinzugsermächtigung gewährt und das Patentamt zieht fällige Gebühren von dem entsprechenden Inlandskonto ein.