Das Patentrecht weist das Ergebnis einer Erfindung allein dem Erfinder, auch dem erfinderischen Arbeitnehmer zu. Das Arbeitsrecht ordnet das Arbeitsergebnis eines Arbeitnehmers, auch dessen Erfindung, dem Arbeitgeber zu. Dieser Konflikt wird durch das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen gelöst.

Inhalt des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen

Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen ermöglicht es dem Arbeitgeber eine Erfindung seines Arbeitnehmers in Anspruch zu nehmen. Hierdurch erwirbt der Arbeitgeber sämtliche Rechte an der Erfindung. Allerdings wird der Arbeitgeber hierdurch verpflichtet, den Arbeitnehmer an den wirtschaftlichen Vorteilen der Erfindung zu beteiligen. Der Arbeitnehmer erwirbt einen Anspruch auf Vergütung.

Wen betrifft das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen?

Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen ist auf Arbeitnehmer im öffentlichen und privaten Dienst anzuwenden. Außerdem werden Beamte, Soldaten, Auszubildende und Praktikanten mit umfasst.

Das Gesetz gilt nicht für Ruheständler und freie Mitarbeiter. Außerdem fallen Geschäftsführer und Vorstände nicht unter den Geltungsbereich des Gesetzes.

Was ist eine angemessene Vergütung?

Zur Berechnung der angemessenen Vergütung wird stets die Lizenzanalogie verwendet. Hierbei werden Lizenzsätze zwischen 2% und 5% angenommen. Die derart errechnete Lizenzgebühr wird mit einem Anteilsfaktor multipliziert. Der Anteilsfaktor trägt der Tatsache Rechnung, dass die Erfindung durch einen angestellten Erfinder erzeugt wurde, der üblicherweise auf Basis des Know-Hows seines Betriebs zur Erfindung gelangt ist und der durch den Betrieb bei der Umsetzung der Erfindung unterstützt wurde.