Der Ausdruck Patentportfolio wird immer dann angewendet, wenn es darum geht, bestehende Patente oder Gebrauchsmuster in der strategischen Unternehmensplanung einzuordnen und daraus Handlungsanleitungen abzuleiten. Handlungsanleitungen sind typischerweise: Desinvestieren, selektives Investieren, Investieren, stark Investieren. Marken und Designs werden dabei oft gesondert betrachtet, obwohl diese auch gewerbliche Schutzrechte darstellen. Wendet man daher die Portfolio-Technik auf Patente an, geschieht dies stets unter Berücksichtigung der übergeordneten strategischen Planung des betreffenden Unternehmens. Je nach der Strategie des Unternehmens kann sich daher ergeben, ob bestimmte Patente und Gebrauchsmuster aufgegeben werden oder ob diese weiter verfolgt werden. Die Portfoliotechnik ist stets zweidimensional. Sie stellt daher bewusst eine Vereinfachung der eventuell mehrdimensionalen Wirkzusammenhänge dar, um zu simplen Handlungsanweisungen zu gelangen. Es ergeben sich daher stets Portfolios mit zwei Achsen, wobei für dieselbe Situation, heißt dieselben Patente in demselben Unternehmen unterschiedliche Achsenbezeichnungen verwendet werden kann, um so dennoch der tatsächlichen Komplexität gerecht zu werden. Durch die Verwendung von mehreren Portfoliotypen mit unterschiedlichen Achsenbezeichnungen kann eine Handlungsanweisung auf deren Richtigkeit geprüft werden.

Durchführen einer Patentportfoliotechnik

Ein Portfolio ist daher immer gleichzeitig eine Analyse der Ist-Situation und eine Empfehlung für eine Soll-Situation. Hierzu kann das Vorgehen in drei Schritte unterteilt werden: Bestandsaufnahme, Ist-Analyse und Handlungsempfehlung.

Bestandsaufnahme

Zunächst ist festzustellen, welche Patente und Gebrauchsmuster bestehen. Das heißt, in welchem Status sind diese, handelt es sich noch um Anmeldungen oder bereits Patente, liegen Verfahren vor, Einspruchsverfahren oder Nichtigkeitsverfahren, bzw. sind die Schutzrechte überhaupt noch rechtsbeständig? Außerdem sollte eine Zuordnung zu Technologiefeldern erfolgen, um eine Strukturierung der eigenen Schutzrechte zu erhalten.

Ist-Position des einzelnen Patents bzw. Gebrauchsmusters

An diesem Punkt ist zu entscheiden, welchen Portfoliotyp zu wählen, das heißt welche Achsenbezeichnungen Ihr Portfolio hat. Beispielsweise könnten Sie Marktattraktivität und Patentstärke wählen. Die Marktattraktivität ergibt sich daraus, wie zukunftsträchtig der betreffende Markt für Ihr Unternehmen ist, für das das betreffende Patent relevant ist. Die Patentstärke ergibt sich daraus, ob Ihr Patent eine grundlegende Technologie rechtlich schützt oder nur ein Detail, das leicht umgangen werden kann.

Ableitung von Handlungsanweisungen

Das Ziel eines Portfolios ist letztlich, Handlungsanweisungen zu geben, wie zu verfahren ist, das heißt wie die eigenen finanziellen Ressourcen zu verwalten sind. Bei einem 4-Felder-Portfolio gilt:

Geringe Marktattraktivität und geringe Patentstärke

Desinvestieren. Der Markt ist unattraktiv und die eigene Patentstärke ist gering. Keine neuen Anmeldungen einreichen und die eigenen Schutzrechte nicht verteidigen.

Geringe Marktattraktivität und hohe Patentstärke

Selektiv investieren. Hier geht es darum, die eigene Patentstärke zu wahren und dabei nicht zu viele Ressourcen einzusetzen.

Hohe Marktattraktivität und geringe Patentstärke

Selektiv investieren. Diese Situation ist unklar. Gelingt es nicht, die eigene Patentstärke auszubauen, sollte ein geplanter Rückzug stattfinden.

Hohe Marktattraktivität und hohe Patentstärke

Investieren. Das ist der Markt der Zukunft für das eigene Unternehmen.