Eine Rücklizenz bedeutet, dass der ursprüngliche Lizenzgeber zum Lizenznehmer des ursprünglichen Lizenznehmers wird.

Durch die Anwendung des lizenzierten Gegenstands kann sich eine Weiterentwicklung ergeben. Diese kann insbesondere zu Patenten führen. Möchte der Lizenzgeber nach Ablauf der Lizenzdauer selbst den lizenzierten Gegenstand benutzen, so sollte er sich zumindest ein einfaches Benutzungsrecht sichern. Ein ausschließliches Benutzungsrecht sollte nicht vereinbart werden, da dies gegen das Kartellrecht verstoßen kann.