Eine Abstaffelung stellt eine Reduzierung des Lizenzsatzes bei hohen Umsätzen dar. Eine Abstaffelung sollte nur erfolgen, falls dies bei freien Erfindungen ebenfalls üblich ist. Eine Abstaffelung kann beispielsweise in folgenden Schritten erfolgen:

  • 0 bis 1.5 Mio. Euro: keine Reduzierung des Lizenzsatzes.
  • 1.5 Mio. Euro bis 2.5 Mio. Euro: 10%-ige Reduzierung des Lizenzsatzes
  • 2.5 Mio. Euro bis 5 Mio. Euro: 20%-ige Reduzierung des Lizenzsatzes
  • 5 Mio. Euro bis 10 Mio. Euro: 30%-ige Reduzierung des Lizenzsatzes
  • 10 Mio. Euro bis 15 Mio. Euro: 40%-ige Reduzierung des Lizenzsatzes
  • 15 Mio. Euro bis 20 Mio. Euro: 50%-ige Reduzierung des Lizenzsatzes
  • 20 Mio. Euro bis 25 Mio. Euro: 60%-ige Reduzierung des Lizenzsatzes
  • 25 Mio. Euro bis 30 Mio. Euro: 65%-ige Reduzierung des Lizenzsatzes
  • 30 Mio. Euro bis 40 Mio. Euro: 70%-ige Reduzierung des Lizenzsatzes
  • 40 Mio. Euro bis 50 Mio. Euro: 75%-ige Reduzierung des Lizenzsatzes
  • ab 50 Mio. Euro: 80%-ige Reduzierung des Lizenzsatzes

Es wird nur der jeweils jählich anfallende über die jeweiligen Grenzwerte hinausragende Umsatz mit dem reduzierten Lizenzsatz berücksichtigt.