Ein Schutzrechtskomplex stellt eine Ansammlung von Schutzrechten dar, die zusammen einen Umsatz eines Betriebs erzeugen. Es kann daher nicht eindeutig ein Teilumsatz einer Erfindung zugeordnet werden.

Nachdem der Gesamtumsatz ermittelt wurde, sollte bestimmt werden, wie die einzelnen Erfindungen zur Erzielung des Umsatzes beigetragen haben. Aufgrund dieser Überlegungen kann eine Aufteilung des Umsatzes auf die einzelnen Erfindungen vorgenommen werden.